Ob Firmenwagen, Tankgutschein, kostenloses Fitnessstudio oder vergünstigte Kantine – viele Arbeitnehmer erhalten zusätzlich zum Gehalt sogenannte geldwerte Vorteile. Diese Sach- oder Dienstleistungen des Arbeitgebers sind nicht direkt in Geld ausbezahlt, haben aber dennoch einen finanziellen Wert. Was zunächst nach einem attraktiven Extra klingt, kann allerdings steuerliche Konsequenzen haben. In diesem Beitrag erfährst du, was ein geldwerter Vorteil ist, wann er steuerpflichtig wird, welche Ausnahmen und Freibeträge es gibt – und wie du davon bestmöglich profitierst.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber etwas erhält, das er sonst privat bezahlen müsste – unabhängig davon, ob es sich um einen Gegenstand, eine Dienstleistung oder eine Vergünstigung handelt.
Definition: Ein geldwerter Vorteil ist eine nicht in Geld bestehende Leistung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird und steuerlich als Einnahme gilt.
Typische Beispiele für geldwerte Vorteile
- Firmenwagen zur privaten Nutzung
- Tankgutscheine
- Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers (Arbeitnehmerrabatt)
- Jobticket oder Dienstfahrrad
- Kostenfreie oder verbilligte Mahlzeiten
- Kostenübernahme für Internet, Handy oder Fitnessstudio
- Mitarbeiteraktien
- Unterkunft oder Dienstwohnung
All diese Vorteile haben gemeinsam, dass sie einen messbaren Wert haben – und daher steuer- und sozialversicherungspflichtig sein können.
Steuerliche Behandlung: Wann ist ein geldwerter Vorteil steuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt:
Ein geldwerter Vorteil ist steuerpflichtig, wenn er den gesetzlichen Freibetrag oder die Freigrenze überschreitet – es sei denn, es gibt spezielle Ausnahmeregelungen.
Die geldwerten Vorteile werden dem Bruttoarbeitslohn zugerechnet und sind damit auch sozialversicherungspflichtig, sofern keine Steuerbefreiung greift.
👉 Ausnahme: In bestimmten Fällen ist eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber möglich (z. B. 15 % oder 25 %), wodurch der Vorteil für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt.
Besondere Freibeträge und Freigrenzen
Vorteil | Freibetrag/Freigrenze | Steuerpflicht |
---|---|---|
Sachzuwendungen (z. B. Gutscheine) | 50 € monatlich (ab 2022) | Bis zur Grenze steuerfrei |
Arbeitnehmerrabatt | 1.080 € jährlich (§8 Abs. 3 EStG) | Darüber hinaus steuerpflichtig |
Betriebsveranstaltungen | 110 € pro Person, 2× pro Jahr | Steuerfrei bis zur Grenze |
Jobticket | Steuerfrei seit 2019 (§3 Nr. 15 EStG) | Unter bestimmten Bedingungen |
Dienstfahrrad | Steuerfrei (bei Überlassung) | Seit 2019 steuerfrei |
PC/Handy zur privaten Nutzung | Steuerfrei | Wenn Eigentum bei Arbeitgeber bleibt |
Bewertung geldwerter Vorteile
Die Bewertung erfolgt in der Regel nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, also dem Preis, den ein Dritter für das Produkt oder die Dienstleistung zahlen müsste. Rabatte, Sonderaktionen oder Großkundentarife dürfen dabei berücksichtigt werden.
Beispiele:
- Fitnessstudio-Mitgliedschaft: 50 €/Monat → geldwerter Vorteil = 600 €/Jahr
- Jobticket im Wert von 80 €/Monat → 960 €/Jahr → ggf. steuerfrei
Der Firmenwagen als klassischer geldwerter Vorteil
Einer der häufigsten Fälle ist der Dienstwagen zur privaten Nutzung. Dieser gilt als geldwerter Vorteil und kann nach zwei Methoden versteuert werden:
1. 1-%-Regelung
- 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil
- zzgl. ggf. 0,03 % pro km Entfernung zum Arbeitsplatz
2. Fahrtenbuchmethode
- Nachweis der tatsächlichen Nutzung
- Oft günstiger, aber aufwändig in der Dokumentation
Beispiel:
Bruttolistenpreis 40.000 € → geldwerter Vorteil: 400 €/Monat
→ Wird dem Bruttogehalt zugerechnet und versteuert
Pauschalversteuerung: Weniger Aufwand, mehr Netto
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die geldwerten Vorteile pauschal versteuern, sodass der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Steuerabgaben leisten muss. Beispiele:
- Sachbezüge bis 50 € monatlich: pauschal mit 30 % + Soli + Kirchensteuer
- Jobticket: pauschal mit 25 % möglich
- Fahrtkostenzuschüsse: pauschal mit 15 % (§ 40 EStG)
Vorteil: Der geldwerte Vorteil bleibt sozialversicherungsfrei und taucht nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers auf.
Arbeitgeberpflichten bei geldwerten Vorteilen
Arbeitgeber müssen:
- Geldwerte Vorteile korrekt ermitteln und dokumentieren
- Sie in der Lohnabrechnung erfassen
- Freibeträge und Freigrenzen beachten
- Gegebenenfalls Pauschalversteuerung anmelden und abführen
Bei fehlerhafter Behandlung drohen Steuernachforderungen und Sozialabgaben bei Betriebsprüfungen.
Tipps für Arbeitnehmer
- Informiere dich über mögliche geldwerte Vorteile im Unternehmen
- Frage nach Alternativen zur Gehaltserhöhung – z. B. Sachbezüge oder Jobticket
- Achte auf Freibeträge, um steuerfreie Vorteile optimal zu nutzen
- Prüfe, ob sich ein Firmenwagen für dich wirklich lohnt
- Dokumentiere private Nutzung sauber (z. B. bei Fahrtenbuchmethode)
Vorteile geldwerter Vorteile
Für Arbeitnehmer:
- Zusätzliche Leistungen ohne direkte Lohnerhöhung
- Teilweise steuerfrei oder pauschalversteuert
- Attraktive Zusatzvergünstigungen im Alltag
Für Arbeitgeber:
- Mitarbeiterbindung und Motivation
- Kostengünstige Alternative zu Gehaltserhöhungen
- Steuerlich günstige Gestaltungsmöglichkeiten
Risiken und Herausforderungen
- Fehlende Transparenz bei der Bewertung
- Falsche Anwendung von Freibeträgen
- Mangelhafte Dokumentation bei Betriebsprüfungen
- Steuernachzahlungen bei Überschreitung der Freigrenzen
Häufige Fragen zum geldwerten Vorteil (FAQs)
Alle Sach- und Dienstleistungen des Arbeitgebers, die privat genutzt werden können – z. B. Firmenwagen, Rabatte, Gutscheine, Jobticket.
Wenn Freibeträge oder Steuerbefreiungen (z. B. bei Jobticket, Sachbezug bis 50 €) eingehalten werden.
In der Regel nach dem Marktpreis am Abgabeort – ggf. abzüglich üblicher Rabatte.
Ja – Sachbezüge sind häufig steuerlich günstiger und für Arbeitgeber attraktiv.
Ja – sofern keine Steuerfreistellung oder Pauschalversteuerung greift, ist der Vorteil beitragspflichtig.
Fazit: Geldwerte Vorteile richtig nutzen und Steuern sparen
Geldwerte Vorteile bieten attraktive Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ob als Dienstwagen, Zuschuss, Rabatt oder Sachbezug. Wer die Regeln kennt, kann steuerfrei profitieren oder durch Pauschalversteuerung hohe Abgaben vermeiden. Arbeitgeber sollten auf korrekte Dokumentation und steuerrechtliche Einordnung achten, Arbeitnehmer sollten bewusst nachfragen und Freibeträge ausnutzen. Richtig eingesetzt, sind geldwerte Vorteile ein Gewinn für beide Seiten – ganz ohne klassische Gehaltserhöhung.