Feiertage in Deutschland

Feiertage sind für viele Arbeitnehmer willkommene Auszeiten vom Berufsalltag – doch sie sind auch rechtlich relevant. In Deutschland gibt es bundeseinheitliche und landesspezifische Feiertage, die sich auf Arbeitszeit, Lohnanspruch und Betriebsabläufe auswirken. Während manche Feiertage immer auf denselben Kalendertag fallen, sind andere beweglich und variieren jährlich. In diesem Beitrag erfährst du, welche Feiertage es in Deutschland gibt, welche gesetzlichen Regelungen gelten, was bei Feiertagsarbeit zu beachten ist und wie sich Feiertage auf Urlaubsanspruch und Lohnabrechnung auswirken.


Was sind gesetzliche Feiertage?

Feiertage sind Tage, die per Gesetz oder Tradition als arbeitsfrei festgelegt sind und häufig einem religiösen oder historischen Anlass gewidmet sind. Sie gelten in Deutschland entweder:

  • bundesweit, oder
  • nur in bestimmten Bundesländern.

Gesetzliche Feiertage sind arbeitsfrei, sofern sie auf einen regulären Arbeitstag fallen – sie zählen nicht als Urlaubstage und dürfen bei der Arbeitszeitplanung nicht zum Nachteil der Beschäftigten angerechnet werden.


Bundesweite gesetzliche Feiertage (Deutschland)

In ganz Deutschland gelten folgende neun Feiertage einheitlich:

  1. Neujahr (1. Januar)
  2. Karfreitag (beweglich)
  3. Ostermontag (beweglich)
  4. Tag der Arbeit (1. Mai)
  5. Christi Himmelfahrt (beweglich)
  6. Pfingstmontag (beweglich)
  7. Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
    1. Weihnachtstag (25. Dezember)
    1. Weihnachtstag (26. Dezember)

Feiertage in den Bundesländern

Zusätzlich zu den bundesweiten Feiertagen haben einzelne Bundesländer regionale Feiertage, zum Beispiel:

  • Fronleichnam: z. B. in Bayern, Hessen, NRW
  • Reformationstag (31. Oktober): z. B. in Brandenburg, Sachsen, Thüringen
  • Allerheiligen (1. November): z. B. in Bayern, NRW, Baden-Württemberg
  • Heilige Drei Könige (6. Januar): nur in Bayern, BW, Sachsen-Anhalt
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): nur in Teilen Bayerns und im Saarland
  • Buß- und Bettag: nur in Sachsen

👉 Das bedeutet: Die Anzahl der Feiertage pro Jahr variiert je nach Wohn- und Arbeitsort.


Bewegliche Feiertage

Einige Feiertage haben kein festes Datum, sondern richten sich nach dem kirchlichen Kalender – meist abhängig vom Osterdatum:

  • Karfreitag: Freitag vor Ostersonntag
  • Ostermontag: Montag nach Ostersonntag
  • Christi Himmelfahrt: 39 Tage nach Ostersonntag (immer Donnerstag)
  • Pfingstmontag: 50 Tage nach Ostern
  • Fronleichnam: 60 Tage nach Ostern
  • Reformationstag: immer am 31. Oktober

Die beweglichen Feiertage verschieben sich jedes Jahr – das beeinflusst auch Brückentage und Urlaubsplanung.


Feiertage und Arbeitsrecht

1. Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeitet (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG).

Voraussetzung:

  • Der Arbeitnehmer hätte an diesem Tag regulär gearbeitet
  • Keine unentschuldigte Abwesenheit

2. Feiertagsarbeit

Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf:

  • einen Ersatzruhetag (gesetzlich geregelt),
  • ggf. einen Feiertagszuschlag (je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung).

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge besteht nicht, viele Arbeitgeber zahlen jedoch Zulagen von 50–150 %.


Feiertage bei Teilzeit- oder Schichtarbeit

Teilzeitbeschäftigte dürfen durch Feiertage nicht benachteiligt werden. Der Feiertag muss bei der Berechnung des Entgelts und Urlaubs wie ein regulärer Arbeitstag behandelt werden, wenn er auf einen vertraglich vereinbarten Arbeitstag fällt.

💡 Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitet montags und mittwochs. Fällt der Montag auf Ostermontag, muss der Arbeitgeber den Lohn trotzdem zahlen – obwohl nicht gearbeitet wird.


Feiertage und Urlaub

Feiertage, die in die Zeit eines genehmigten Urlaubs fallen, werden nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen.

Beispiel:

  • Geplanter Urlaub: 29. März – 2. April
    1. März = Karfreitag → kein Urlaubstag, da gesetzlicher Feiertag

Das gilt auch für längere Urlaubszeiträume: Nur tatsächliche Arbeitstage werden vom Urlaubskonto abgezogen.


Feiertage und Fristen

Bei Fristen (z. B. Kündigung, Abgabe von Unterlagen) gilt:

  • Fällt das Ende einer Frist auf einen gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag.

Feiertage und Arbeitszeitkonten

In Gleitzeit- oder Arbeitszeitmodellen ist der Feiertag neutral zu behandeln. Der Arbeitnehmer darf keine Minusstunden erhalten, wenn er an einem Feiertag nicht arbeitet – es sei denn, er hätte laut Plan nicht arbeiten müssen.


Feiertagsregelungen im Ausland

Feiertagsregelungen sind nicht einheitlich international. Wer in grenznahen Regionen lebt oder arbeitet, sollte beachten:

  • Wo wird gearbeitet? (nicht Wohnort entscheidend!)
  • Welche Feiertage gelten im Arbeitsvertrag?

Beispiel:
Ein deutscher Arbeitnehmer, der in der Schweiz arbeitet, hat keinen Anspruch auf deutsche Feiertage – maßgeblich ist das Arbeitsortprinzip.


Feiertage und Brückentage

Brückentage sind Arbeitstage zwischen einem Feiertag und einem Wochenende – sie sind kein gesetzlicher Anspruch, können aber vom Arbeitgeber als Urlaub bewilligt oder sogar betrieblich freigegeben werden.

Beliebte Brückentage:

  • Freitag nach Christi Himmelfahrt (Donnerstag)
  • Montag nach Tag der Deutschen Einheit (wenn dieser auf Dienstag fällt)
  • Freitag nach Fronleichnam

Tipp: Mit guter Planung lassen sich durch Brückentage mehr freie Tage mit wenig Urlaub kombinieren.


Häufige Fragen zu Feiertagen (FAQs)

Zähle Feiertage als Arbeitstage?

Nein – sie gelten nicht als Arbeitstag, wenn sie auf einen regulären Werktag fallen.

Bekomme ich an Feiertagen mein Gehalt?

Ja – bei regulärem Arbeitsverhältnis erhältst du Entgeltfortzahlung.

Muss ich an Feiertagen arbeiten?

In bestimmten Branchen ja (z. B. Pflege, Gastronomie) – dann besteht Anspruch auf Ersatzruhetag und ggf. Zuschlag.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde und es ein Feiertag ist?

Der Feiertag wird nicht als Urlaubstag gezählt – Krankheitstage mit Attest werden zusätzlich berücksichtigt.

Gilt ein Feiertag, wenn ich im Ausland arbeite?

Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnsitz – es gelten die Feiertage des Landes/Bundeslands, in dem du arbeitest.


Fazit: Feiertage rechtlich richtig nutzen und planen

Feiertage sind nicht nur arbeitsfreie Tage, sondern rechtlich relevante Faktoren für Gehalt, Urlaub, Fristen und Arbeitszeitmodelle. Ob als Bestandteil von Entgeltfortzahlung, bei Feiertagsarbeit oder in der Urlaubsplanung – wer die gesetzlichen Grundlagen kennt, kann seine Rechte besser durchsetzen und Brückentage clever nutzen. Besonders bei Schichtarbeit, Teilzeit oder grenzüberschreitender Beschäftigung lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag und ggf. in den Tarifvertrag.