Das Blockmodell ist eine häufig genutzte Variante der Altersteilzeit, bei der Arbeitnehmer zunächst voll arbeiten und anschließend vollständig freigestellt werden – bei gleichbleibendem Teilzeitgehalt. Damit bietet es eine klare Struktur und ermöglicht einen gleitenden, aber planbaren Übergang in den Ruhestand. Doch wie funktioniert das Blockmodell genau? Welche Vor- und Nachteile bringt es mit sich? Und worauf musst du steuerlich achten? Hier erfährst du alles Wichtige auf einen Blick.
Was ist das Blockmodell?
Das Blockmodell ist eines von zwei möglichen Gestaltungsformen der Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es teilt die Altersteilzeit in zwei aufeinanderfolgende Phasen:
- Arbeitsphase: Der Arbeitnehmer arbeitet weiterhin in Vollzeit.
- Freistellungsphase: Der Arbeitnehmer ist vollständig von der Arbeit freigestellt.
Beide Phasen dauern gleich lang – das Gehalt wird über die gesamte Laufzeit gleichmäßig ausgezahlt und entspricht etwa dem 50 %igen Teilzeitentgelt plus gesetzlicher Aufstockung.
Beispiel für das Blockmodell
Voraussetzungen:
- Alter: 60 Jahre
- Geplantes Rentenalter: 63 Jahre
- Vereinbarte Altersteilzeit: 3 Jahre
Ablauf:
- Jahr 1–1,5: Vollzeitarbeit (Arbeitsphase), Gehalt: 50 % + Aufstockung
- Jahr 1,5–3: Freistellung (Freistellungsphase), Gehalt: unverändert
Die Aufstockung beträgt mindestens 20 % auf das reduzierte Bruttoeinkommen. Arbeitgeber zahlen zusätzlich Rentenbeiträge auf bis zu 80 % des ursprünglichen Bruttogehalts.
Vorteile des Blockmodells
- Planbarer Ausstieg aus dem Arbeitsleben
- Vollzeiteinsatz in der Arbeitsphase (nützlich für Projektabschlüsse, Übergabe)
- Vollständige Freizeit in der Freistellungsphase
- Gleichbleibendes Einkommen über beide Phasen
- Rentenansprüche bleiben weitgehend erhalten
Nachteile des Blockmodells
- Höhere Belastung in der Arbeitsphase, da keine reduzierte Arbeitszeit
- Erhöhtes Risiko bei Krankheit: Bei langer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase kann die Freistellung verfallen
- Finanzielle Nachteile, falls der Arbeitgeber keine zusätzliche Aufstockung gewährt
- Nicht für alle Berufsgruppen geeignet, z. B. bei körperlich belastenden Tätigkeiten
Blockmodell vs. Gleichverteilungsmodell
Merkmal | Blockmodell | Gleichverteilungsmodell |
---|---|---|
Arbeitsverteilung | Vollzeit + Freistellung | durchgehend reduzierte Arbeitszeit |
Belastung | konzentriert auf Arbeitsphase | gleichmäßiger Verlauf |
Freizeit | volle Freizeit in der zweiten Hälfte | täglich reduzierte Arbeitszeit |
Organisation | einfacher umzusetzen | oft komplizierter zu planen |
Voraussetzungen für das Blockmodell
Damit das Blockmodell vereinbart werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: i. d. R. 55 Jahre
- Betriebsgröße: Mindestens 15 Beschäftigte
- Beschäftigungsdauer: 3 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
- Einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Ggf. tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen
Aufstockungsleistungen im Blockmodell
Gemäß Altersteilzeitgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet:
- Das Teilzeitgehalt um mindestens 20 % aufzustocken
- Rentenbeiträge auf 80 % des früheren Bruttoeinkommens zu leisten
Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungen vor – z. B. im öffentlichen Dienst bis zu 30 %.
👉 Vorteil: Trotz reduzierter Arbeitszeit bleibt das Netto-Einkommen relativ stabil, und auch die Rentenpunkte werden kaum gemindert.
Steuerliche Behandlung des Blockmodells
- Das reguläre Altersteilzeitgehalt ist voll steuerpflichtig.
- Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – das kann den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.
- Eine korrekte Steuerklassenwahl hilft, spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
📌 Tipp: Eine individuelle Steuerberatung ist ratsam – insbesondere bei zusätzlichen Einkünften oder Betriebsrenten.
Auswirkungen auf die Rente
Auch wenn im Blockmodell nur in der ersten Hälfte gearbeitet wird, sorgt die gesetzlich vorgeschriebene Aufstockung dafür, dass die Rentenansprüche weitgehend erhalten bleiben.
- Arbeitgeber zahlen Sozialversicherungsbeiträge auf 80 % des früheren Vollzeitlohns.
- Dadurch werden fast gleich viele Rentenpunkte gesammelt wie bei durchgehender Vollzeit.
Allerdings kann es zu kleinen Abweichungen kommen – abhängig von Gehalt, Dauer und Tarifvertrag.
Krankenversicherung und Sozialabgaben
Während der gesamten Altersteilzeit bleibt die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen. Die Beiträge richten sich nach dem Altersteilzeitgehalt plus Aufstockung (teils fiktiv).
💡 Auch während der Freistellungsphase ist der Versicherungsschutz uneingeschränkt gegeben – ein wichtiger Vorteil des Modells.
Häufige Fragen zum Blockmodell (FAQs)
Ja – es ist möglich, Altersteilzeit auf Basis einer bestehenden Teilzeit zu vereinbaren. Die Berechnung erfolgt anteilig.
Im Krankheitsfall gelten die üblichen Entgeltfortzahlungen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann es sein, dass die Freistellungsphase nicht gewährt wird – je nach Vertragsgestaltung.
Ja, viele Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L) sehen das Blockmodell mit besonders günstigen Bedingungen vor.
Nein – während der Freistellungsphase besteht ein Beschäftigungsverbot im bisherigen Arbeitsverhältnis. Nebenjobs müssen genehmigt werden.
Der steuerfreie Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt – das kann den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen.
Fazit: Blockmodell als strukturierter Weg in den Ruhestand
Das Blockmodell ist ein beliebter und gut planbarer Weg in die Rente. Wer sich für diese Form der Altersteilzeit entscheidet, profitiert von einem klaren Arbeits- und Freizeitverlauf, finanzieller Planungssicherheit und weitgehender Erhaltung der Rentenansprüche. Es eignet sich besonders für Menschen, die noch einmal „Vollgas geben“ wollen, um sich dann frühzeitig und vollständig vom Berufsleben zu verabschieden – bei weiterhin regelmäßigem Einkommen.