Wer im öffentlichen Dienst als Beamter, Richter oder Soldat tätig ist, wird nicht über einen klassischen Tarifvertrag bezahlt, sondern erhält eine sogenannte Besoldung. Diese richtet sich nach der Besoldungsgruppe, die maßgeblich für die Höhe des Grundgehalts ist. Doch was genau ist eine Besoldungsgruppe? Wie unterscheiden sich A-, B-, C-, R- und W-Gruppen? Und welche Rolle spielen Erfahrungsstufen und Amtsbezeichnungen? In diesem Beitrag bekommst du einen umfassenden Überblick über das Besoldungssystem in Deutschland – klar strukturiert, verständlich erklärt und mit praktischen Beispielen.
Was ist eine Besoldungsgruppe? – Definition
Die Besoldungsgruppe ist eine gesetzlich definierte Eingruppierung, nach der sich die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten richtet. Sie bestimmt das Grundgehalt und weitere Bezüge wie Familienzuschläge oder Zulagen.
Jede Besoldungsgruppe ordnet ein Amt oder eine Funktion einer bestimmten Einkommensklasse zu – vergleichbar mit Tarifgruppen im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L).
Die Grundlage bildet das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie ergänzende Landesbesoldungsgesetze für Landesbeamte.
Die fünf Haupt-Besoldungsordnungen
1. A-Besoldung (für Beamte im mittleren, gehobenen und höheren Dienst)
- Gruppen A 2 bis A 16
- Die häufigste Besoldungsordnung für Beamte
- Beispiele:
- A 5: Verwaltungsfachangestellte*r
- A 9: Polizeiobermeister*in, Studienrat
- A 13: Gymnasiallehrer*in, Kommissar
- A 16: Leitender Ministerialbeamterin
2. B-Besoldung (für höhere Beamte und Führungskräfte)
- Gruppen B 1 bis B 11
- Ohne Stufen – feste Gehälter
- Beispiele:
- B 3: Abteilungsleiter in Ministerien
- B 9: Staatssekretär
3. C-Besoldung (veraltet, ehemals für Professoren)
- Seit 2005 durch W-Besoldung ersetzt
- Ältere Amtsinhaber teilweise noch im System
4. W-Besoldung (für Hochschullehrer/Professoren)
- Gruppen: W 1, W 2, W 3
- Leistungsorientierte Vergütung, z. T. mit Berufungszulagen
- Beispiele:
- W 1: Juniorprofessur
- W 3: Lehrstuhlinhaber
5. R-Besoldung (für Richter und Staatsanwälte)
- Gruppen: R 1 bis R 10
- Beispiel:
- R 1: Richter am Amtsgericht
- R 3: Vorsitzender Richter am Landgericht
- R 6: Richter am Bundesgerichtshof
Zusammensetzung der Besoldung
Die tatsächliche Bezahlung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundgehalt (laut Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe)
- Familienzuschläge (z. B. für verheiratete Beamte oder Kinder)
- Zulagen (z. B. Amtszulagen, Erschwerniszulagen, Polizeizulage)
- Sonderzahlungen (z. B. Jahressonderzahlung je nach Bundesland)
💡 Die Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe richten sich nach der Dienstzeit – sie erhöhen das Gehalt in festen Abständen (meist alle 2–3 Jahre).
Beispiel: Gehaltsentwicklung in Besoldungsgruppe A 12 (Bund, Stand 2024)
Erfahrungsstufe | Monatsgehalt brutto |
---|---|
Stufe 1 | ca. 3.765 € |
Stufe 5 | ca. 4.405 € |
Stufe 8 | ca. 4.845 € |
Besoldungsgruppe vs. Tarifgruppe
Kriterium | Besoldungsgruppe | Tarifgruppe (TVöD / TV-L) |
---|---|---|
Geltungsbereich | Beamte, Richter, Soldaten | Angestellte im öffentlichen Dienst |
Gesetzliche Grundlage | Bundesbesoldungsgesetz | Tarifvertrag |
Gehaltsanpassung | per Gesetz/Verordnung | durch Tarifverhandlungen |
Kündbarkeit | unkündbar (Beamtenstatus) | regulär kündbar |
Bedeutung der Besoldungsgruppe
- Gehaltsgrundlage: Jede Besoldungsgruppe entspricht einem klar definierten Grundgehalt.
- Statussymbol: Höhere Besoldungsgruppen spiegeln die Hierarchie im Staatsdienst wider.
- Karriereplanung: Aufstiege erfolgen in der Regel mit Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe.
- Ruhestandsversorgung: Höhe der Pension orientiert sich ebenfalls an Besoldungsgruppe und Dienstjahren.
Besoldungsgruppen nach Laufbahngruppen
Laufbahn | Typische Besoldungsgruppen |
---|---|
Einfacher Dienst | A 2 – A 5 |
Mittlerer Dienst | A 6 – A 9 |
Gehobener Dienst | A 9 – A 13 |
Höherer Dienst | A 13 – A 16, B 1 ff. |
Entwicklung & Anpassung der Besoldung
- Anpassungen erfolgen durch politische Beschlüsse (Bund oder Länder)
- In den letzten Jahren regelmäßige Besoldungserhöhungen
- Unterschiedliche Entwicklungen in Bund und Ländern
- z. B. Unterschiede in Berlin vs. Bayern
Häufige Fragen (FAQs)
Was ist die Besoldungsgruppe A13?
A13 ist die Eingruppierung für viele Lehrer im höheren Dienst sowie Polizeikommissare und Verwaltungsbeamte mit gehobener Ausbildung.
Wie kann man in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigen?
Durch Beförderung, Laufbahnwechsel oder Amtszulagen – je nach Dienstherr und Qualifikation.
Gibt es auch Teilzeit in bestimmten Besoldungsgruppen?
Ja – Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich in allen Besoldungsgruppen möglich, mit anteiliger Besoldung.
Wer entscheidet über die Besoldungsgruppe?
Die Personalstelle bzw. der Dienstherr (Bund, Land, Kommune) legt bei Einstellung und Beförderung die Besoldungsgruppe fest.
Was bedeutet „Endstufe“ einer Besoldungsgruppe?
Die höchste Erfahrungsstufe, die innerhalb einer Besoldungsgruppe erreicht werden kann – danach nur noch durch Beförderung höhere Besoldung möglich.
Fazit: Die Besoldungsgruppe als Fundament der Beamtenvergütung
Die Besoldungsgruppe ist der Schlüssel zur Entlohnung im öffentlichen Dienst. Sie entscheidet über Gehalt, Status und Versorgung – und ist eng verknüpft mit Laufbahn, Qualifikation und Funktion. Wer im Staatsdienst Karriere machen will, sollte die Besoldungsstruktur kennen und gezielt nutzen – ob als Lehrer, Polizist, Richter oder Professor. Eine transparente Besoldung ist nicht nur Grundlage für Fairness, sondern auch für langfristige Planung und Sicherheit.