Bedarfssatz

Ob beim Kindesunterhalt, im Studium mit BAföG oder im Rahmen der Grundsicherung – der Bedarfssatz spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung finanzieller Ansprüche und Leistungen. Er definiert, wie viel Geld eine Person mindestens benötigt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch wie setzt sich ein Bedarfssatz zusammen? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Und wie unterscheidet sich der Bedarfssatz je nach Lebenssituation? In diesem Beitrag findest du Antworten auf all diese Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.


Was ist ein Bedarfssatz? – Definition

Der Bedarfssatz ist ein pauschalierter oder individueller Betrag, der den finanziellen Mindestbedarf einer Person oder Personengruppe beziffert.

Er dient als Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen, Sozialleistungen oder Förderungen.

Der Bedarfssatz kann sowohl gesetzlich festgelegt als auch auf Basis individueller Berechnungen ermittelt werden.


Anwendungsbereiche des Bedarfssatzes

1. Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)

Der bekannteste Bedarfssatz findet sich im Unterhaltsrecht. Die Düsseldorfer Tabelle definiert monatliche Bedarfssätze abhängig vom:

  • Alter des Kindes
  • Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

Beispiel (Stand 2024):

Alter des KindesBedarfssatz bei bis 2.100 € Nettoeinkommen
0–5 Jahre437 €
6–11 Jahre502 €
12–17 Jahre588 €
ab 18 Jahren628 € (Barunterhalt)

Ab 18 Jahren ist der Bedarfssatz einkommensunabhängig und liegt bei 930 €, wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt.


2. BAföG und Schüler-BAföG

Beim BAföG legt der Staat pauschale Bedarfssätze fest, die je nach Wohnsituation, Krankenversicherung und Ausbildungsstätte variieren.

Beispielhafte Bedarfssätze (Stand 2024):

SituationBedarfssatz
Studierende bei Eltern474 €
Studierende mit eigener Wohnung812 €
Zusatz Kranken-/Pflegevers.ca. 122 €
Maximalbetrag934 €

Je nach Einkommen der Eltern kann dieser Bedarf durch BAföG-Leistungen gedeckt werden.


3. Grundsicherung & Bürgergeld

In der Grundsicherung nach SGB XII oder beim Bürgergeld gelten ebenfalls Bedarfssätze, insbesondere:

  • Regelsätze (z. B. für Alleinstehende: 563 € ab 2024)
  • Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung)
  • Unterkunftskosten (angemessene Miete & Heizung)

Diese Sätze definieren das soziokulturelle Existenzminimum und werden regelmäßig angepasst.


4. Unterhalt für Studierende & Schüler

Bei volljährigen Kindern in Ausbildung (z. B. Studium) gelten ebenfalls Bedarfssätze – unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle:

  • 930 € monatlich, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt
  • Inklusive Wohn- und Verpflegungskosten
  • Eltern müssen diesen Betrag anteilig zahlen – je nach Einkommen

Einflussfaktoren auf den Bedarfssatz

Der konkrete Bedarfssatz kann je nach Kontext durch folgende Faktoren beeinflusst werden:

  • Alter der Person (z. B. im Unterhalt)
  • Wohnform (bei Eltern, eigene Wohnung, Wohnheim)
  • Schul- oder Studienform (Schüler, Student, Auszubildender)
  • Regionale Mietpreise (z. B. bei Bürgergeld)
  • Familienstand und Kinderzahl

💡 In Sonderfällen kommen Mehrbedarfe hinzu – z. B. für Alleinerziehende, chronisch Kranke oder Behinderte.


Wie wird der Bedarfssatz ermittelt?

Je nach Kontext gelten gesetzlich festgelegte Sätze oder individuell berechnete Bedarfe:

  • Gesetzlich pauschaliert: z. B. BAföG, Düsseldorfer Tabelle, Grundsicherung
  • Individuell: z. B. bei besonders hohem Betreuungs- oder Pflegebedarf, Sonderbedarf im Unterhalt

In Gerichtsverfahren kann ein konkreter Bedarf geltend gemacht werden – z. B. für Nachhilfe, Studiengebühren oder Auslandssemester.


Bedeutung des Bedarfssatzes für die Praxis

Für Eltern:

  • Maßstab zur Berechnung von Kindesunterhalt
  • Grundlage zur Aufteilung bei getrennter Erziehung

Für Studierende:

  • Entscheidend für die Höhe der BAföG-Förderung
  • Relevanz bei Unterhaltsforderungen gegenüber Eltern

Für Leistungsempfänger:

  • Basis für Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Maßgeblich für Wohngeld- oder Mehrbedarfsansprüche

Kritik & Diskussion zum Bedarfssatz

  • Einheitlichkeit vs. Lebensrealität: Pauschalbeträge bilden oft nicht die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ab
  • Zu niedrige Sätze: besonders bei stark gestiegenen Wohnkosten oder Energiepreisen
  • Unterschiedliche Systeme: BAföG, Bürgergeld und Unterhalt verwenden jeweils eigene Maßstäbe – was zu Verwirrung führen kann

Häufige Fragen (FAQs)

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfssatz und Anspruch?
Der Bedarfssatz beschreibt den Gesamtbedarf – ob ein tatsächlicher Anspruch auf Zahlungen besteht, hängt vom Einkommen des Antragstellers oder der Eltern ab.

Wie hoch ist der aktuelle Bedarfssatz für Studierende?
Der gesetzlich festgelegte BAföG-Bedarfssatz liegt 2024 bei max. 934 € (inkl. Miete und Krankenversicherung).

Wer legt den Bedarfssatz im Unterhalt fest?
Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und bundesweit angewendet.

Kann ich den Bedarfssatz individuell anpassen lassen?
Ja, in Sonderfällen (z. B. Ausland, besondere Ausbildungskosten) ist ein erhöhter Bedarf durchsetzbar – auch vor Gericht.

Wird der Bedarfssatz regelmäßig angepasst?
Ja – z. B. jährlich im BAföG, Bürgergeld oder der Düsseldorfer Tabelle.


Fazit: Der Bedarfssatz als Grundlage fairer Leistungen

Ob im Studium, bei Unterhaltsansprüchen oder der sozialen Grundsicherung – der Bedarfssatz ist die zentrale Rechengröße für staatliche Unterstützung und private Verpflichtungen. Er schafft Orientierung, sorgt für Gleichbehandlung – muss aber auch regelmäßig angepasst und in individuellen Fällen ergänzt werden. Wer seinen Anspruch kennt und den Bedarfssatz versteht, kann Leistungen gezielt beantragen, Unterhalt richtig berechnen und finanzielle Planungssicherheit gewinnen.