Aufstockungsbetrag

Wer seine Arbeitszeit reduziert, verdient in der Regel weniger – doch in bestimmten Situationen kann diese Differenz zumindest teilweise ausgeglichen werden: durch einen Aufstockungsbetrag. Ob bei der Altersteilzeit, beim ElterngeldPlus oder bei der Kurzarbeit – Aufstockungsbeträge sollen finanzielle Einbußen verringern und einen Anreiz bieten, flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen. Doch was genau ist ein Aufstockungsbetrag? Wann hast du Anspruch darauf? Wie wird er berechnet? Und was musst du steuerlich beachten? In diesem Beitrag findest du alle Antworten.


Was ist ein Aufstockungsbetrag?

Ein Aufstockungsbetrag ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der freiwillig oder gesetzlich geregelt gezahlt wird, um den Verdienstausfall auszugleichen, der durch reduzierte Arbeitszeit entsteht.

Ziel: Arbeitnehmer finanziell absichern und gleichzeitig Flexibilität ermöglichen – z. B. beim Übergang in den Ruhestand oder bei Kinderbetreuung.


Typische Einsatzbereiche für Aufstockungsbeträge

AnwendungsbereichGrundlageWer zahlt?
AltersteilzeitAltersteilzeitgesetz (AltTZG)Arbeitgeber
ElterngeldPlusBEEGStaat
KurzarbeitTarifvertrag, BetriebsvereinbarungArbeitgeber
Pflegezeit (selten)Individuell geregeltArbeitgeber (freiwillig)

Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit

Die Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sieht zwei finanzielle Sicherungen vor:

  1. Entgelt für die reduzierte Arbeitszeit (50 % des vorherigen Gehalts)
  2. Aufstockungsbetrag: mindestens 20 % des Bruttogehalts, das durch die Teilzeit entfällt

Beispielrechnung:

  • Vollzeitgehalt vorher: 3.000 € brutto
  • Teilzeitgehalt (50 %): 1.500 €
  • Aufstockungsbetrag (20 % von 3.000 €): 600 €
  • Gesamt-Brutto während Altersteilzeit: 2.100 €

💡 Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 % des ursprünglichen Bruttogehalts weiter.


Steuerliche Behandlung in der Altersteilzeit

  • Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, aber progressionswirksam (erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte)
  • Sozialversicherungsfrei: keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung

➡️ Netto bleibt oft 70–80 % des früheren Nettoeinkommens, obwohl nur 50 % gearbeitet wird.


Aufstockungsbetrag beim ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wurde eingeführt, um Eltern zu ermöglichen, in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu beziehen. Der Aufstockungsbetrag entsteht durch die Kombination von:

  • Teilzeitgehalt
  • ElterngeldPlus-Leistung

Der Staat zahlt bis zu 50 % des entgangenen Nettoeinkommens – maximal jedoch die Hälfte des Basiselterngeldes.

Beispiel:

  • Nettoeinkommen vor Geburt: 2.000 €
  • Teilzeit nach Geburt: 1.200 €
  • Einkommensverlust: 800 €
  • ElterngeldPlus (50 %): 400 €
  • Gesamteinkommen: 1.600 €

➡️ Der Aufstockungsbetrag entspricht dem staatlichen Zuschuss zum ElterngeldPlus.


Aufstockungsbetrag bei Kurzarbeit

In manchen Unternehmen wird bei Kurzarbeit zusätzlich zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ein freiwilliger Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber gezahlt.

Typisch:

  • Kurzarbeitergeld: 60 % (bzw. 67 % bei Kindern)
  • Aufstockung z. B. auf 80–90 % des Nettolohns

➡️ Dies muss tariflich, betrieblich oder arbeitsvertraglich geregelt sein.


Auswirkungen auf Rente und Sozialversicherung

Je nach Kontext unterscheidet sich die Wirkung:

Altersteilzeit:

  • Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge → kaum Rentenlücke
  • Krankenversicherung bleibt bestehen

ElterngeldPlus:

  • Kein Einfluss auf Rente direkt
  • Teilzeitarbeit wirkt sich auf künftige Rentenansprüche aus

Kurzarbeit:

  • Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Basis des Kurzarbeitergeldes gezahlt
  • Geringere Rentenanwartschaften möglich

Vor- und Nachteile von Aufstockungsbeträgen

Vorteile:

Finanzielle Sicherheit bei Teilzeit oder Ausfallzeiten
✅ Bessere Planbarkeit für Familien, ältere Beschäftigte oder in Krisen
✅ Reduzierte Arbeitszeit bei nur begrenztem Einkommensverlust
✅ Teilweise steuerliche Vorteile (z. B. Progressionsvorbehalt)

Nachteile:

❌ Komplexe Berechnung und rechtliche Abhängigkeit
❌ Steuerliche Wirkung durch Progressionsvorbehalt
❌ Nicht in allen Fällen gesetzlich garantiert


Anspruch und Beantragung

Ein Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag besteht:

  • Bei Altersteilzeit nach AltTZG: gesetzlich geregelt, bei Einhaltung der Voraussetzungen
  • Beim ElterngeldPlus: durch Antrag beim zuständigen Amt (z. B. Elterngeldstelle)
  • Bei Kurzarbeit: nur wenn tariflich oder betrieblich vereinbart

💡 Wichtig: Frühzeitige Klärung mit Arbeitgeber oder zuständiger Behörde hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Häufige Fragen (FAQs)

Was ist ein Aufstockungsbetrag?
Ein finanzieller Zuschuss, der bei reduzierter Arbeitszeit oder Einkommensausfall gewährt wird, um den Unterschied zum vorherigen Einkommen zu verringern.

Wie hoch ist der Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit?
Mindestens 20 % des entgangenen Bruttogehalts – zusätzlich zum Teilzeitlohn.

Muss ich den Aufstockungsbetrag versteuern?
In der Altersteilzeit ist er steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Beim ElterngeldPlus ebenfalls.

Gibt es einen Anspruch auf Aufstockung bei Kurzarbeit?
Nein, nur wenn der Arbeitgeber dies freiwillig oder tariflich geregelt anbietet.

Hat der Aufstockungsbetrag Einfluss auf meine Rente?
In der Altersteilzeit: ja, positiv, weil zusätzliche Beiträge gezahlt werden. In anderen Fällen abhängig vom Kontext.


Fazit: Aufstockungsbetrag – finanzielle Brücke bei reduzierter Arbeit

Ob bei der Altersteilzeit, beim ElterngeldPlus oder während der Kurzarbeit – der Aufstockungsbetrag hilft, Einkommensverluste abzufedern und flexible Lebensphasen finanziell zu erleichtern. Er schafft Planbarkeit und schützt vor sozialen Einbußen. Wer seine Rechte kennt, die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und seine Optionen mit dem Arbeitgeber abstimmt, kann diese Regelung gezielt nutzen – für mehr Balance und Sicherheit im Berufsleben.