Arbeitnehmerrabatt

Ein Arbeitnehmerrabatt ist ein geldwerter Vorteil, den Beschäftigte vom Arbeitgeber erhalten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens vergünstigt kaufen können. Besonders in Handels- und Produktionsbetrieben sind solche Mitarbeiterrabatte weit verbreitet. Doch wie sind diese Vergünstigungen steuerlich zu bewerten? Gibt es Freibeträge? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Beitrag erhältst du einen umfassenden Überblick über den Arbeitnehmerrabatt – von der Definition über gesetzliche Grundlagen bis hin zu Praxisbeispielen und steuerlichen Auswirkungen.


Was ist ein Arbeitnehmerrabatt?

Ein Arbeitnehmerrabatt ist eine vergünstigte Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Arbeitgeber an seine Beschäftigten – häufig in Form von:

  • Preisnachlässen auf Firmenprodukte
  • Sonderkonditionen im Mitarbeitershop
  • Rabatten auf Dienstleistungen (z. B. Reisen, Versicherungen)

Solche Vorteile gelten als geldwerter Vorteil und können steuerpflichtig sein – es sei denn, bestimmte Freibeträge oder Voraussetzungen werden eingehalten.


Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 3 EStG

Die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmerrabatten ist in § 8 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Demnach gilt:

  • Erhält ein Arbeitnehmer Preisnachlässe auf Waren/Dienstleistungen seines Arbeitgebers, so ist nur der übersteigende Betrag über der gesetzlichen Freigrenze steuerpflichtig.
  • Der Rabattfreibetrag liegt bei 1.080 € pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen für steuerfreie Arbeitnehmerrabatte

Damit der Rabatt steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Bezug aus dem eigenen Unternehmen (eigene Produkte oder Dienstleistungen)
  2. Üblicher Endpreis am Markt muss ermittelt werden (Vergleichspreis)
  3. Rabattfreibetrag von 1.080 € wird nicht überschritten

Überschreitet der geldwerte Vorteil diesen Betrag, ist der übersteigende Teil steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig.


Beispiel: Berechnung des Arbeitnehmerrabatts

Ein Mitarbeiter kauft eine Ware:

  • Marktpreis: 1.000 €
  • Mitarbeiterpreis: 700 €
  • Rabatt: 300 €

Da der Rabatt unter dem jährlichen Freibetrag von 1.080 € liegt, ist dieser Vorteil steuerfrei.

Würde der Rabatt im Jahr insgesamt z. B. 1.500 € betragen, wären 420 € steuerpflichtig.


Arbeitnehmerrabatte und geldwerter Vorteil

Arbeitnehmerrabatte zählen zum geldwerten Vorteil, wenn sie über die Freigrenze hinausgehen. Das bedeutet:

  • Sie werden dem Bruttolohn hinzugerechnet
  • Es fallen Lohnsteuer und ggf. Sozialabgaben an
  • Der Arbeitgeber muss den geldwerten Vorteil korrekt im Lohnabrechnungssystem erfassen

👉 Der geldwerte Vorteil kann pauschal versteuert werden (z. B. mit 25 %) – je nach Gestaltung


Unterschiede zu anderen geldwerten Vorteilen

Arbeitnehmerrabatte sind nicht zu verwechseln mit:

  • Sachzuwendungen (z. B. Tankgutscheine, Jobtickets)
  • Rabattfreibetrag gilt nur für Produkte/Dienstleistungen des Arbeitgebers
  • Bei Drittanbietern (z. B. Einkaufsvorteile über Plattformen) gelten andere steuerliche Regelungen

Sonderfälle: Versicherung, Auto, Telekommunikation

Einige Branchen bieten besondere Arbeitnehmerrabatte:

1. Versicherungsbranche

  • Rabatt auf eigene Versicherungsprodukte
  • Achtung: Versicherungsleistung = geldwerter Vorteil

2. Automobilbranche

  • Mitarbeiterleasing, vergünstigte Fahrzeugnutzung
  • Mögliche lohnsteuerpflichtige Vorteile (z. B. Dienstwagennutzung)

3. Telekommunikation

  • Sonderkonditionen auf Tarife oder Endgeräte
  • Häufig pauschalversteuerte Sachzuwendungen

Dokumentationspflicht für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen alle gewährten Arbeitnehmerrabatte:

  • vollständig dokumentieren
  • in der Lohnabrechnung korrekt ausweisen
  • den Rabattfreibetrag berücksichtigen

Bei Prüfungen durch das Finanzamt müssen Nachweise über Marktpreise und gewährte Vorteile vorliegen.


Vorteile von Arbeitnehmerrabatten

Für Arbeitnehmer:

  • Ersparnis bei Alltags- oder Markenprodukten
  • Motivation durch zusätzliche Arbeitgeberleistungen
  • Wertschätzung der Arbeitsleistung

Für Arbeitgeber:

  • Stärkung der Mitarbeiterbindung
  • Imagepflege als attraktiver Arbeitgeber
  • Kostenarme Zusatzleistung im Vergleich zu Gehaltserhöhungen

Risiken und Herausforderungen

  • Falsche Bewertung führt zu steuerlichen Nachforderungen
  • Fehlende Dokumentation bei Prüfungen
  • Überschreitung des Freibetrags kann unbeabsichtigt zur Steuerpflicht führen

Häufige Fragen zum Arbeitnehmerrabatt (FAQs)

Wie hoch ist der steuerfreie Freibetrag für Arbeitnehmerrabatte?

1.080 € pro Jahr – nur bei Rabatten auf eigene Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers.

Was passiert, wenn der Rabatt diesen Freibetrag übersteigt?

Der übersteigende Betrag ist lohnsteuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig.

Gilt der Rabattfreibetrag auch bei Rabatten von Kooperationspartnern?

Nein – nur bei echten Arbeitgeberprodukten. Drittanbieter unterliegen anderen Regeln.

Wie wird der Marktpreis bestimmt?

Es gilt der übliche Endpreis am Abgabeort – inkl. üblicher Rabatte und Sonderaktionen.

Können Arbeitnehmerrabatte pauschal versteuert werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der geldwerte Vorteil pauschal (z. B. mit 25 %) versteuert werden.


Fazit: Arbeitnehmerrabatte clever nutzen und steuerlich korrekt behandeln

Der Arbeitnehmerrabatt ist ein beliebtes Mittel zur Mitarbeiterbindung – vorausgesetzt, er wird korrekt verwaltet. Dank des jährlichen Freibetrags von 1.080 € profitieren Arbeitnehmer häufig steuerfrei von günstigen Konditionen. Arbeitgeber wiederum können auf einfache Weise Zusatzleistungen gewähren, ohne das Gehalt zu erhöhen. Wichtig ist jedoch: eine klare Dokumentation, die Beachtung der steuerlichen Regeln und eine saubere Abwicklung in der Lohnabrechnung. Dann wird der Mitarbeiterrabatt zum echten Win-Win-Modell.