Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne – wer Kapitalerträge erzielt, muss diese versteuern. Seit 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer, die pauschal auf Kapitalerträge erhoben wird. Wie hoch diese Steuer ausfällt und wie Sie sie mit dem Abgeltungssteuer-Rechner einfach ermitteln können, erfahren Sie hier.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge. Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer. In der Summe liegt die effektive Belastung bei bis zu 28 %.
Welche Kapitalerträge sind betroffen?
- Zinsen aus Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten
- Dividenden aus Aktien und Fonds
- Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
- Erträge aus Zertifikaten oder Anleihen
Wie funktioniert der Abgeltungssteuer-Rechner?
Mit dem Abgeltungssteuer-Rechner berechnen Sie die zu erwartende Steuerlast auf Ihre Kapitalerträge. Er berücksichtigt dabei:
- den Sparerpauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Verheiratete)
- die Höhe der Kapitalerträge
- Ihre Kirchensteuerpflicht
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Optimierungsmöglichkeiten
- Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen, um Steuerfreibeträge auszuschöpfen
- Verlustverrechnung mit negativen Erträgen
- Prüfung, ob sich die Einzelveranlagung in der Steuererklärung lohnt (bei Günstigerprüfung)
Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
Auch Kapitalerträge aus dem Ausland müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Doppelbesteuerung kann durch Anrechnung der ausländischen Quellensteuer vermieden werden – dafür ist eine Anlage KAP erforderlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Nein. Die Bank führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab.
Nein. Krypto-Gewinne unterliegen der Einkommensteuer und sind bei Veräußerung nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Dann wird die Abgeltungssteuer ab dem ersten Euro fällig – eine Erstattung ist über die Steuererklärung möglich.
Weitere Hinweise zur Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben möchten – etwa um Verluste zu verrechnen oder den Sparerpauschbetrag rückwirkend geltend zu machen – nutzen Sie die Anlage KAP. Dort können Sie auch eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Diese prüft, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter dem pauschalen Abgeltungssteuersatz liegt. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Steuererstattung.
Wer eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) besitzt (etwa Schüler, Rentner oder Studierende mit niedrigem Einkommen), kann Kapitalerträge komplett steuerfrei vereinnahmen. Diese Bescheinigung muss rechtzeitig bei der Bank eingereicht werden.
Auch die Verlustverrechnung spielt eine wichtige Rolle: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden. Verluste aus Zinsen oder Fonds können hingegen mit verschiedenen Kapitalerträgen verrechnet werden. Der Abgeltungssteuer-Rechner hilft Ihnen, diese Differenzierung korrekt zu berücksichtigen.