CO₂-Zuschlag

Seit dem Start des nationalen Emissionshandels im Jahr 2021 hat sich ein Begriff in Mietverträgen und Heizkostenabrechnungen fest etabliert: der CO₂-Zuschlag. Er macht das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer – ganz bewusst. Denn der Zuschlag ist Teil der deutschen Klimaschutzpolitik, um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) zu reduzieren. Doch wie genau funktioniert der CO₂-Zuschlag? Wer muss ihn zahlen? Wie wird er berechnet? Und wie kann man ihn vermeiden oder verringern? In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Antworten rund um den CO₂-Preis und seine Auswirkungen – besonders im Wohnbereich.


Was ist der CO₂-Zuschlag?

Der CO₂-Zuschlag ist ein Kostenanteil, der sich aus dem nationalen CO₂-Preis ergibt und auf Heizkosten aufgeschlagen wird, wenn fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas verwendet werden.

Der Zuschlag basiert auf dem Prinzip: Verursacher zahlt – wer mehr CO₂ ausstößt, zahlt mehr.

Er betrifft vor allem:

  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Kohle

Fernwärme und Strom aus fossilen Quellen können ebenfalls betroffen sein.


Rechtliche Grundlage: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Der CO₂-Zuschlag wurde durch das BEHG eingeführt. Dieses Gesetz regelt die Bepreisung von CO₂-Emissionen im Wärmesektor (und im Verkehrssektor).

Ziele:

  • Klimaschutz: CO₂-Ausstoß unattraktiver machen
  • Lenkungswirkung: Investitionen in klimafreundliche Alternativen fördern
  • Transparenz: Emissionen sichtbar machen

Seit 2021 steigt der CO₂-Preis schrittweise an – jährlich geplant bis 2026.


CO₂-Preis und Zuschlag – Entwicklung bis 2026

JahrCO₂-Preis pro TonnePreisaufschlag pro Liter Heizöl (ca.)pro m³ Erdgas (ca.)
202125 €7,9 Cent0,6 Cent
202230 €9,5 Cent0,7 Cent
202330 € (Stabilisierung)9,5 Cent0,7 Cent
202445 €ca. 14,3 Cent1,1 Cent
202555 € (geplant)ca. 17,5 Cent1,3 Cent
202665 € (geplant)ca. 20,7 Cent1,5 Cent

💡 Je nach Verbrauch können sich mehrere hundert Euro Heizkosten zusätzlich ergeben.


Wer zahlt den CO₂-Zuschlag?

Seit 2023 gilt ein Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter – je nach energetischem Zustand des Gebäudes.

Beispielhafte Aufteilung (2024):

EnergieeffizienzklasseAnteil VermieterAnteil Mieter
Sehr schlecht (≥52 kg CO₂/m²)95 %5 %
Mittel (30–35 kg CO₂/m²)50 %50 %
Sehr gut (≤12 kg CO₂/m²)0 %100 %

➡️ Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Kostenanteil für den Vermieter.


So berechnest du den CO₂-Zuschlag

Beispiel: Gasverbrauch

  • Verbrauch: 14.000 kWh Gas/Jahr
  • Umrechnung: 1 kWh Gas ≈ 0,201 kg CO₂
  • CO₂-Ausstoß: 14.000 × 0,201 = 2.814 kg = 2,81 Tonnen
  • CO₂-Preis 2024: 45 € pro Tonne
  • Gesamtzuschlag: 2,81 × 45 = 126,45 €

Aufteilung:

  • Gebäude stößt 35 kg CO₂/m² aus → 50 % Vermieter, 50 % Mieter
  • Mieter zahlt: 63,23 € pro Jahr

Wo taucht der Zuschlag auf?

  • In der Heizkostenabrechnung (als CO₂-Kostenanteil)
  • In der Nebenkostenabrechnung
  • Teilweise direkt im Mietvertrag erwähnt

💡 Pflichtangabe seit 2023: Vermieter müssen den CO₂-Ausstoß und die Aufteilung des Zuschlags transparent ausweisen.


Möglichkeiten zur Reduktion des CO₂-Zuschlags

Für Mieter:

  • Verbrauch senken (z. B. richtig lüften, Heizung optimieren)
  • Nach energieeffizienter Wohnung suchen
  • Umstieg auf Mietwohnungen mit Fernwärme oder Wärmepumpe

Für Vermieter:

  • Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizungsmodernisierung)
  • Fördermittel nutzen (z. B. KfW, BAFA)
  • Umstieg auf CO₂-freie Energien

➡️ Investitionen in Energieeffizienz lohnen sich steuerlich, finanziell und ökologisch.


Kritik am CO₂-Zuschlag

Kritikpunkte:

  • Mehrbelastung für Haushalte mit kleinem Einkommen
  • Zu geringe Lenkungswirkung bei stabilen Energiepreisen
  • Verwirrung durch komplexe Aufteilungsregeln
  • Gefahr, dass Kosten nicht korrekt verteilt oder abgerechnet werden

Befürworter betonen:

  • Klimaschutzanreiz
  • Förderung der Gebäudesanierung
  • Gerechtigkeit durch Verursacherprinzip

Häufige Fragen (FAQs)

Was ist der CO₂-Zuschlag?
Ein Preisaufschlag auf Heizkosten, der sich aus dem CO₂-Preis ergibt – eingeführt zur Reduzierung fossiler Emissionen.

Wer muss den CO₂-Zuschlag zahlen?
Mieter und Vermieter teilen sich den Zuschlag – abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2024?
45 € pro Tonne CO₂ – weitere Anhebungen bis 2026 geplant.

Wie wird der CO₂-Zuschlag berechnet?
Verbrauch × Emissionsfaktor × CO₂-Preis = Gesamtkosten – anteilig je nach Gebäudeeffizienz.

Kann ich den Zuschlag vermeiden?
Nur indirekt – durch sparsames Heizen oder Umzug in eine energieeffiziente Wohnung.


Fazit: CO₂-Zuschlag – Klimaschutz mit Kostenwirkung

Der CO₂-Zuschlag ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik – und wird für Mieter und Vermieter zunehmend spürbar. Er verteuert das Heizen mit Öl und Gas, soll zum Umdenken und zu Investitionen in Effizienz anregen. Wer die Funktionsweise kennt und seine Verbrauchsgewohnheiten oder Gebäudeausstattung anpasst, kann sich vor hohen Zusatzkosten schützen – und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen leisten.