Aufstockungsbeträge sind ein finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die in bestimmten Lebensphasen – etwa bei Altersteilzeit oder Kurzarbeit – weniger arbeiten und dadurch ein geringeres Einkommen erzielen. Sie sorgen dafür, dass die Einkommensverluste abgefedert und wichtige Sozialversicherungsansprüche gewahrt bleiben. Doch wie funktionieren Aufstockungsbeträge genau? Wer zahlt sie, wie werden sie berechnet, und sind sie steuerfrei? In diesem Beitrag erfährst du alles Wesentliche rund um Aufstockungsleistungen und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was sind Aufstockungsbeträge?
Aufstockungsbeträge sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, mit denen verminderte Entgelte bei bestimmten Arbeitszeitmodellen oder außergewöhnlichen Situationen teilweise kompensiert werden. Sie kommen typischerweise zum Einsatz bei:
- Altersteilzeit (nach dem Altersteilzeitgesetz – AltTZG)
- Kurzarbeit (ergänzend zum Kurzarbeitergeld)
- Teilzeitmodellen nach Elternzeit oder Pflegezeit
Das Ziel: Eine soziale Abfederung für Arbeitnehmer, deren reguläres Einkommen temporär sinkt.
Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit
Die bekannteste Anwendung ist die Altersteilzeit. Hier arbeitet der Arbeitnehmer weniger (z. B. nur 50 %), soll aber nicht die Hälfte des Gehalts erhalten. Der Arbeitgeber muss daher gesetzlich verpflichtet Aufstockungsleistungen zahlen.
Gesetzliche Mindestaufstockung:
- 20 % des Brutto-Teilzeitentgelts
- Zusätzlich: Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf 80 % des bisherigen Vollzeitentgelts (gedeckelt bei Beitragsbemessungsgrenze)
Beispiel:
- Letztes Vollzeitbruttogehalt: 3.000 €
- Teilzeitentgelt: 1.500 € (50 %)
- Aufstockung: 20 % von 1.500 € = 300 €
- Gesamtbrutto: 1.800 €
In vielen Branchen – besonders im öffentlichen Dienst – gibt es tarifvertraglich höhere Aufstockungen, teilweise bis zu 30 %.
Aufstockung bei Kurzarbeit
Auch bei Kurzarbeit kann es zu Aufstockungszahlungen kommen – allerdings auf freiwilliger Basis. Der Staat zahlt dabei das Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67 % des Netto-Entgeltausfalls), während viele Arbeitgeber den Differenzbetrag ganz oder teilweise aufstocken.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Höheres Monatseinkommen trotz Kurzarbeit
- Soziale Sicherheit bleibt bestehen
- Rentenansprüche werden weniger stark reduziert
Finanzierung der Aufstockungsbeträge
Die Aufstockungsleistungen werden in der Regel vom Arbeitgeber finanziert. Bei der Altersteilzeit wurde die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit 2010 abgeschafft – seither tragen Betriebe die Kosten eigenständig.
Arbeitgeber können profitieren von:
- Besserer Planbarkeit bei Personalabbau
- Vermeidung von Kündigungen durch Kurzarbeit
- Positiver Wirkung auf Motivation und Arbeitgeberimage
Steuerliche Behandlung von Aufstockungsbeträgen
Ein großer Vorteil: Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit und Kurzarbeit sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie gesetzlich oder tariflich geregelt sind.
Wichtige Hinweise:
- Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt – d. h. sie erhöhen den Steuersatz für andere Einkünfte.
- Es besteht keine Beitragspflicht zur Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung.
- Die steuerfreie Aufstockung ist in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.
📌 Tipp: Ein Steuerberater kann helfen, den steuerlichen Effekt zu optimieren – z. B. durch Wahl der Steuerklasse.
Auswirkungen auf die Rente
Gerade bei der Altersteilzeit ist es wichtig, dass durch die Arbeitszeitreduzierung keine Rentennachteile entstehen. Deshalb verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber zur Zahlung fiktiver Rentenbeiträge auf bis zu 80 % des letzten Vollzeitbruttos.
Das bedeutet:
- Fast vollständiger Rentenerhalt
- Keine gravierenden Einschnitte bei Rentenpunkten
- Positive Auswirkungen auch auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
Aufstockung und Tarifverträge
Viele Tarifverträge regeln höhere Aufstockungen als gesetzlich vorgeschrieben – besonders in:
- Öffentlichem Dienst (TVöD, TV-L)
- Chemie- und Metallindustrie
- Banken und Versicherungen
- Pflege- und Gesundheitsberufen
Beispiele:
- 30 % Aufstockung im TVöD bei Altersteilzeit
- 100 % Aufstockung auf Kurzarbeitergeld bei IG-Metall-Verträgen in Krisenzeiten
Voraussetzungen für Aufstockungszahlungen
Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf Aufstockung – folgende Voraussetzungen gelten:
Bei Altersteilzeit:
- Mindestens 55 Jahre alt
- Einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Teilzeitbeschäftigung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes
Bei Kurzarbeit:
- Kurzarbeitsanzeige bei der Agentur für Arbeit
- Arbeitgeber kann freiwillig aufstocken, muss aber nicht
- Regelungen häufig in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
Häufige Fehler bei der Aufstockung
- Keine klare schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Verwechslung von Brutto- und Nettogrundlage
- Fehlende Prüfung des Progressionsvorbehalts
- Tarifliche Ansprüche nicht geltend gemacht
- Unrealistische Erwartungen ohne rechtliche Grundlage
Aufstockungsrechner: So berechnest du deine Leistungen
Ein Aufstockungsrechner hilft dir, die erwartbaren Zahlungen zu kalkulieren:
- Bruttoentgelt vor und nach Teilzeit/Kurzarbeit
- Arbeitgeberaufstockung (gesetzlich oder tariflich)
- Nettovergleich vor und nach Maßnahme
- Rentenauswirkungen durch zusätzliche Beiträge
Ideal für die Vorbereitung von Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder zur Einschätzung der wirtschaftlichen Folgen.
Häufige Fragen (FAQs) zu Aufstockungsbeträgen
Mindestens 20 % des Brutto-Teilzeitentgelts.
Nein – er ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Positiv – da zusätzliche Beiträge auf bis zu 80 % des früheren Bruttogehalts gezahlt werden.
Nein, aber viele Arbeitgeber zahlen freiwillig auf – oft durch Tarifvertrag geregelt.
Nur wenn sie gesetzlich vorgesehen oder tariflich vereinbart wurde – eine freiwillige Zahlung ist nicht einklagbar.
Fazit: Aufstockungsbeträge als soziale Brücke bei Teilzeit und Einkommensausfällen
Aufstockungsbeträge sind ein wichtiges Instrument, um finanzielle Nachteile in besonderen Lebensphasen – wie der Altersteilzeit oder Kurzarbeit – auszugleichen. Sie schützen das Einkommen, sichern Rentenansprüche und ermöglichen einen sozialverträglichen Übergang in neue Lebensabschnitte. Mit dem passenden Aufstockungsrechner und guter Planung lassen sich Risiken minimieren und Chancen optimal nutzen.