Die lineare Abschreibung ist das Standardverfahren, wenn es darum geht, Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich über mehrere Jahre zu verteilen. Besonders für Unternehmen, Selbstständige und Vermieter ist sie von zentraler Bedeutung. In diesem Beitrag erklären wir die Funktionsweise, Vorteile und Berechnungsmethoden – inklusive Anwendung im Abschreibungsrechner.
Was bedeutet lineare Abschreibung?
Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben – unabhängig vom Alter oder Zustand des Wirtschaftsguts. Diese Methode sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Kosten über die festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Formel zur Berechnung
Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Beispiel:
- Anschaffungskosten: 6.000 €
- Nutzungsdauer: 5 Jahre → Jährlicher Abschreibungsbetrag: 1.200 €
Wann wird linear abgeschrieben?
Die lineare Abschreibung ist verpflichtend, wenn keine andere Abschreibungsmethode (z. B. degressiv oder leistungsbezogen) gesetzlich erlaubt oder nachgewiesen ist. Sie gilt für:
- Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- bewegliche und unbewegliche Gegenstände
Vorteile der linearen Abschreibung
- einfache und transparente Berechnung
- konstant planbare Steuerentlastung
- gut geeignet für langfristige Investitionsplanung
AfA-Tabellen als Grundlage
Die Länge der Abschreibung richtet sich nach der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Beispiele:
- Büroeinrichtung: 13 Jahre
- Pkw: 6 Jahre
- Laptops: 3 Jahre
So unterstützt Sie der Abschreibungsrechner
Mit dem Abschreibungsrechner können Sie Ihre jährliche lineare Abschreibung schnell und fehlerfrei berechnen. Sie geben Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Anschaffungsjahr ein – der Rechner erstellt eine übersichtliche Abschreibungstabelle.
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Der Rechner berücksichtigt auch Restbuchwerte und ermöglicht einen Export der Werte für die Buchhaltung oder Steuererklärung.
Häufige Fehler vermeiden
- falsche Nutzungsdauer
- nicht korrekte Abgrenzung von GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
- falsches Anschaffungsjahr
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
In diesem Fall wird die Abschreibung im ersten Jahr zeitanteilig berechnet (z. B. 6/12 bei Anschaffung im Juli).
Grundsätzlich nicht – außer bei gesetzlich erlaubten Sonderabschreibungen.
Er wird jährlich vermindert, bis das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist (Restwert = 0 €).