Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist entscheidend für die Höhe der jährlichen Abschreibung. Je länger die Nutzungsdauer, desto geringer die jährliche AfA – und umgekehrt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Nutzungsdauer definiert wird, wer sie festlegt und wie Sie mit dem Abschreibungsrechner die korrekte Verteilung der Anschaffungskosten ermitteln.
Was ist die Nutzungsdauer?
Die Nutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut voraussichtlich im Betrieb genutzt wird. Sie beeinflusst, über wie viele Jahre die Anschaffungskosten steuerlich verteilt (abgeschrieben) werden können.
Wer legt die Nutzungsdauer fest?
Die offizielle Grundlage für die Abschreibung bildet die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Sie gibt für zahlreiche Wirtschaftsgüter standardisierte Zeiträume an:
- Computer und Laptops: 3 Jahre
- Pkw: 6 Jahre
- Möbel: 13 Jahre
- Software: 3 Jahre
Unternehmen können davon abweichen, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen können (z. B. durch intensiven Einsatz oder schnell veraltende Technik).
Bedeutung für die Steuer
Die Nutzungsdauer beeinflusst:
- die jährliche Abschreibungshöhe (AfA)
- die Restbuchwerte in der Bilanz
- den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens
Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher die jährliche AfA – was kurzfristig zu einem niedrigeren Gewinn führt und damit steuerlich vorteilhaft sein kann.
Abschreibungsarten im Zusammenhang mit der Nutzungsdauer
- Lineare Abschreibung: gleichmäßige Verteilung über die Jahre
- Degressive Abschreibung: in den ersten Jahren höherer Abschreibungsbetrag (nur zeitweise erlaubt)
- Leistungsabschreibung: abhängig von der tatsächlichen Nutzung (z. B. Maschinenstunden)
Berechnung mit dem Abschreibungsrechner
Der Abschreibungsrechner hilft Ihnen, auf Basis der Nutzungsdauer Ihre jährlichen AfA-Werte zu ermitteln. Geben Sie dazu einfach die Anschaffungskosten, das Anschaffungsjahr und die geplante Nutzungsdauer ein – das Tool liefert Ihnen sofort:
- die jährliche Abschreibung
- Restbuchwerte
- eine übersichtliche Abschreibungstabelle über die Jahre
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Bei einer nachträglichen Verkürzung kann eine höhere AfA geltend gemacht werden. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Grundsätzlich gilt die AfA-Tabelle. Abweichungen müssen begründet und nachgewiesen werden.
Nur, wenn das Wirtschaftsgut betrieblich oder teilweise betrieblich genutzt wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800 € netto) können im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden – die Nutzungsdauer ist dann irrelevant.