Betriebszugehörigkeit

Ob bei Kündigung, Urlaubsanspruch oder der Höhe einer Abfindung – die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt in vielen Bereichen des Arbeitsrechts eine zentrale Rolle. Doch was genau bedeutet Betriebszugehörigkeit, wie wird sie berechnet, und welche Rechte leiten sich daraus ab?

Was bedeutet Betriebszugehörigkeit?

Die Betriebszugehörigkeit beschreibt den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist – unabhängig davon, ob er in unterschiedlichen Abteilungen oder Positionen gearbeitet hat.

Einflussfaktoren auf die Berechnung der Betriebszugehörigkeit

  • Eintritts- und Austrittsdatum: maßgeblich für die Dauer
  • Unterbrechungen: Elternzeit, Krankheit oder unbezahlter Urlaub gelten in der Regel nicht als Unterbrechung, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht
  • Teilzeit oder Vollzeit: haben keinen Einfluss auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit

Bedeutung in der Praxis

1. Kündigungsfrist: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB).

2. Abfindung: Die Faustregel „0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ bezieht sich direkt auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

3. Urlaubsanspruch und Jubiläen: Viele Unternehmen gewähren mit zunehmender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaubstage oder Sonderzahlungen zu Betriebsjubiläen.

Noch einfacher wird die Berechnung mithilfe unseres Abfindungsrechners, der automatisch die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit in die Berechnung Ihrer Abfindung einbezieht. Sie geben lediglich das Eintritts- und Austrittsdatum sowie Ihr Bruttogehalt ein – der Rechner übernimmt den Rest.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wird die Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit gezählt?

Ja, wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos in ein unbefristetes übergeht.

Gilt die Zeit bei Zeitarbeitsfirmen?

Nur, wenn der Arbeitgeber gleich bleibt – bei Wechsel zur Festanstellung zählt die Betriebszugehörigkeit ab dem neuen Vertrag.

Was passiert bei Betriebsübernahme?

Die bisherige Betriebszugehörigkeit bleibt in der Regel erhalten (§ 613a BGB).