Wer eine Abfindung erhält, muss auf diese in der Regel Einkommensteuer zahlen. Da es sich um eine einmalige, oft hohe Zahlung handelt, kann das zu einem progressiven Sprung in eine höhere Steuerklasse führen. Hier greift die sogenannte Fünftelregelung: Sie ermöglicht eine steuerliche Entlastung, indem die Abfindung auf fünf Jahre verteilt betrachtet wird – zumindest rechnerisch.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Sonderregelung (§ 34 EStG), die bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen angewendet werden kann. Sie zielt darauf ab, eine übermäßige Besteuerung durch den Progressionseffekt zu vermeiden.
So funktioniert die Fünftelregelung
Das Finanzamt ermittelt die Steuerlast, indem es:
- Ihr reguläres zu versteuerndes Einkommen berechnet,
- ein Fünftel der Abfindung addiert und
- die Differenz zwischen der so berechneten Steuer und Ihrer regulären Steuer mit fünf multipliziert.
Das Ergebnis ist die Steuer auf Ihre Abfindung mit Anwendung der Fünftelregelung.
Voraussetzungen für die Anwendung
- Die Abfindung muss außerordentlich sein (z. B. einmalige Zahlung ohne regelmäßige Wiederholung).
- Sie darf nicht über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt werden.
- Sie muss im Rahmen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden.
Beispielrechnung mit dem Abfindungsrechner
Mit unserem Abfindungsrechner lässt sich die Auswirkung der Fünftelregelung anschaulich darstellen. Sie können dort simulieren, wie sich Ihre Steuerlast verändert – mit und ohne Anwendung der Regelung.
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Vorteile der Fünftelregelung
- Senkung des effektiven Steuersatzes
- Mehr Netto von der Brutto-Abfindung
- Planbare Entlastung bei größeren Abfindungsbeträgen
Tipps zur optimalen Nutzung
- Möglichst keine weiteren hohen Einkünfte im Abfindungsjahr erzielen
- Zeitpunkt der Zahlung ggf. ins neue Jahr verschieben
- Steuerberater konsultieren
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Nein, sie gilt nur für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen.
Nein. Sie muss in der Steuererklärung beantragt und korrekt nachgewiesen werden.
Auch die Kirchensteuer wird gemäß der Fünftelregelung reduziert berechnet.